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HERALDIK
Das Begriff "Heraldik"
bezeichnet ganz allgemein das Wappenwesen oder die Wappenkunde.
Das Wort leitet sich von dem
bekannten Begriff
Herold ab. Dieser war im Mittelalter ein höfischer Beamter und
Ausrufer mit zahlreichen Aufgaben im
Wappenwesen.
Das Wappenwesen hat
für die Verwendung von Symbolen und Farben strenge Regeln
aufgestellt, die bis in die heutige Zeit
Gültigkeit besitzen.
Grundsätzlich soll jedes Wappen mit seinem Wappeninhalt einmalig
sein und keinem zweiten gleichen.
Das Privileg, das
früher ausschließlich dem Adel vorbehalten war ist jetzt auch
ein Bürgerrecht. Jeder Bürger hat das Recht
auf ein eigenes
Wappen, welches in der Familie weiter vererbt werden kann
und den Nachkommen die Führungsberechtigung
erlaubt.
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